Witwen-, Witwer- und Waisenrenten!Versorgung Hinter­bliebener.

Verstirbt ein Ehepartner, kann der Hinterbliebene durch die Hinterbliebenenrente – auch Witwenrente genannt – zumindest finanziell eine Entlastung erhalten. Er hat in der Regel Anspruch auf die Rente des Verstorbenen, wenn auch nicht immer in vollem Umfang und nicht zwangsläufig für den Rest seines eigenen Lebens.

Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt ebenfalls die Versorgung durch die Rentenversicherung. Eine Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt, es sei denn, der/die Waise befindet sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (dann längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs).

Die Deutsche Renten­versicherung

Die Deutsche Renten­versicherung informiert über die verschiedenen Leistungen, die im Todesfall gezahlt werden können, und die Voraussetzungen dafür. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gern auch zu diesem Thema an. Wir verfügen über entsprechendes Informations­material oder verweisen Sie an die zuständigen Stellen.

Deutsche Renten­versicherung