Was ist zu tun? Wir helfen Ihnen!Erste Schritte im Trauerfall.

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bricht für die Angehörigen oft eine Welt zusammen. Neben aller Trauer und Fassungslosigkeit sind dennoch, insbesondere bei einem Todesfall zu Hause, erste Schritte einzuleiten. Aber mit nur zwei Anrufen schaffen Sie rasch die Grundlage für eine einfühlsame Begleitung in dieser Ausnahmesituation.

 

1. Arzt verständigen

Informieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117). Der Arzt nimmt die offizielle Todesfeststellung vor und stellt den Totenschein aus. Dieses Dokument ist für die behördlichen Schritte notwendig. Verstirbt Ihr Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, kümmert sich das Personal dort um die Verständigung des Arztes.

 

2. Bestattungshaus kontaktieren

Sie erreichen Albers Bestattungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen. Wir kommen für die Überführung des Verstorbenen zu Ihnen, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. In dieser sensiblen Situation dürfen Sie sich ganz auf unsere Erfahrung und Fürsorge verlassen.

Tel. Harburg (040) 77 35 62
Tel. Seevetal (04105) 675 838

 

3. Wichtige Unterlagen bereitlegen

Für die Organisation der Bestattung werden verschiedene Dokumente benötigt. Bitte stellen Sie die hier aufgeführten Urkunden und Nachweise für uns zusammen. Sollten Dokumente fehlen, kümmern wir uns zuverlässig um deren Beschaffung.

Notwendige Dokumente

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentennummern

 

Bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde

 

Bei Verheirateten:

  • Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Bei Geschiedenen:

  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

 

Bei Verwitweten:

  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners

 

Bei Eingebürgerten:

  • übersetzte und beglaubigte ausländische Urkunden

 

  • Bescheinigung über Namensänderung

 

Falls vorhanden:

  • Grabbrief/-urkunde, Versicherungspolicen, Bestattungsvorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto

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