Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Nachlass später in Ihrem Sinne weitergegeben wird, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Ohne eine schriftliche Verfügung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge: Nach dem deutschen Gesetz erben zunächst die nächsten Angehörigen. Dazu zählen in erster Linie die Kinder sowie deren Nachkommen. Auch der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ist erbberechtigt. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, kommen weitere Verwandte zum Zuge, wie Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Vielleicht möchten Sie eine Person bedenken, die nicht zur Familie gehört, bestimmte Vermögenswerte gezielt verteilen oder steuerliche Aspekte berücksichtigen. In solchen Fällen schaffen ein Testament oder ein Erbvertrag Klarheit und Verbindlichkeit.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sowie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Nur so ist es rechtsgültig. Alternativ kann ein Notar hinzugezogen werden. Zwar entstehen dabei Gebühren, doch profitieren Sie von fachkundiger Beratung und einer rechtssicheren Gestaltung.
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Ein Trauerfall bringt oft auch organisatorische und rechtliche Fragen rund um das Erbe mit sich. Unsicherheiten über Fristen, Pflichten und notwendige Schritte können Hinterbliebene zusätzlich belasten. Hier bietet der Erblotse eine gute Orientierung. Er beantwortet zentrale Fragen, beispielsweise welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten. Zudem ermöglicht das digitale Nachlassverzeichnis eine übersichtliche Erfassung und Bewertung aller Erbgegenstände. So entsteht Schritt für Schritt Klarheit.
Ein großer Teil unseres Lebens findet heute online statt: Wir kommunizieren, speichern Fotos, verwalten Verträge oder nutzen Streamingdienste. So entstehen zahlreiche digitale Daten. Fehlen klare Regelungen, stehen Angehörige nach einem Todesfall häufig vor verschlossenen digitalen Türen. Passwörter sind unbekannt, Verträge laufen weiter, wichtige Informationen bleiben unzugänglich.
Eine frühzeitige Vorsorge schafft hier Entlastung. Eine Übersicht über Konten und Zugangsdaten hilft den Hinterbliebenen erheblich. Falls nicht, können Angehörige den digitalen Nachlass auch mit einem kostenpflichtigen Online-Schutzpaket ermitteln und regeln lassen. Albers Bestattungen arbeitet mit dem digitalen Nachlassdienst Columba zusammen und hilft Ihnen hier gern weiter.