Vorsorge treffen für den Ernstfall!Wichtige Verfügungen.

Wer rechtzeitig vorsorgt, schenkt seinen Angehörigen Orientierung in schwierigen Zeiten. Mit klar formulierten Verfügungen legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist – medizinisch, organisatorisch und persönlich. So stellen Sie sicher, dass in Ausnahmesituationen nach Ihren Vorstellungen gehandelt wird.

Patienten­verfügung:
mehr als nur ein Dokument

In einer Patientenverfügung halten Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Ob es um lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie oder künstliche Ernährung geht: Ihre persönlichen Überzeugungen bilden die Grundlage für ärztliche Entscheidungen. So bleibt Ihre Selbstbestimmung auch in kritischen Momenten gewahrt.
 

Patientenverfügung

Vorsorge­vollmacht:
in guten Händen bleiben

Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Diese Person kann Sie gegenüber Behörden, Banken oder Vertragspartnern vertreten und wichtige Entscheidungen treffen – etwa bei Fragen zur Pflege und Unterbringung. Eine klar formulierte Vollmacht verhindert unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren und sorgt dafür, dass Ihre Angelegenheiten in vertrauten Händen bleiben.
 

Vorsorgevollmacht

 

Organ­spende­ausweis: ein Kreuz kann retten

Eine Organspende kann Leben retten oder schwerkranken Menschen neue Perspektiven eröffnen. Mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie Ihre persönliche Entscheidung, ganz gleich, ob Sie einer Spende zustimmen oder sie ablehnen. Indem Sie Ihren Willen eindeutig festhalten und den Ausweis bei sich tragen, entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation. Zusätzlich können Sie Ihre Erklärung im offiziellen Organspende-Register online hinterlegen.
 

Organspendeausweis

Organspende-Register

 

Gut zu wissen: Vorsorge­register Bundes­notar­kammer

Über das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente offiziell registrieren zu lassen. Im Ernstfall können Ärzte oder Gerichte dadurch rasch feststellen, ob entsprechende Verfügungen vorliegen.
 

Vorsorgeregister