Was tun im Sterbefall?
Ein Todesfall in der Familie oder im engsten Freundeskreis lässt uns oft ratlos und wie gelähmt zurück. Besonders dann, wenn der Tod unvorbereitet eingetreten ist.
Da die meisten Menschen heute in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sterben, fehlt uns oft die Unmittelbarkeit des Todes. Anders ist es aber, wenn die Angehörigen in ihrer privaten Umgebung verstorben sind.
Was ist zu tun?
Obwohl wir meist von der Trauer überwältigt sind und unseren eigenen Abschiedsschmerz bewältigen müssen, sind jetzt viele Dinge zu organisieren und zu erledigen. Hierbei ist es hilfreich, einen erfahrenen Partner und Helfer an seiner Seite zu wissen.
Seit weit über 100 Jahren steht Albers Bestattungen Trauernden und Ratsuchenden kompetent und einfühlsam zur Seite. Wir wollen Ihnen bei der Trauerbewältigung helfen und Sie bei der Abwicklung notwendiger Formalitäten unterstützen.
Wir sind Tag und Nacht für Sie da! 040-77 35 62
Erste Schritte
- Verständigen Sie bitte immer zuerst den Haus- bzw. Notarzt (Tel.: 112) oder den Arzt des Kassenärztlichen Notdienstes (Tel.: 116 117), welcher den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt
- Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie Ihre Familienangehörigen. Nehmen Sie sich Zeit, um sich von Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Ihr verstorbener Angehöriger kann bis zu 36 Stunden bei Ihnen verbleiben.
- Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim eingetreten, so verständigt das Personal vor Ort einen Arzt, der dann den Tod feststellt
- Informieren Sie den Bestatter Ihres Vertrauens um die Überführung ihres verstorbenen Angehörigen zu veranlassen
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heirats-/ Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und die Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners und Heiratsurkunde
- Bei Eingebürgerten: übersetzte und beglaubigte ausländische Urkunden
- Bescheinigung über Namensänderung
- Grabbrief/Graburkunde falls vorhanden
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentennummern
- Versicherungspolicen
- Bestattungsvorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto