Testament

Wir von Albers Bestattungen beraten Sie in unseren Vorsorgegesprächen zum Thema Testament und Nachlass, geben wichtige Informationen und nennen Ansprechpartner rund um den Bereich Erben und Vererben.

Erben und vererben will gelernt sein

Zunächst ein kleiner Hinweis: da wir keine Fachanwälte sind, dienen die Informationen auf dieser Seite nur als unverbindlicher Rat. Für spezifische Informationen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Ihres Vertrauens.

Wenn Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament festschreiben, wird Ihr Erbe per Gesetz unter Ihrem Ehegatten, Ihren Kindern sowie unter Ihren Verwandten nach festgelegten Größen verteilt.

Aber entspricht dies auch Ihren eigenen Vorstellungen? Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als drei Viertel des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?

Erbstreitigkeiten haben schon viele Familienbeziehungen und Freundschaften zerstört. Ersparen Sie Ihren Erben Zwistigkeiten und vermeidbaren Aufwand! Informieren Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben und treffen Sie jetzt schon Vorsorge für den Todesfall.

Wie man ein Testament macht und was bei einem Erbfall zu beachten ist beschreibt die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegebene Broschüre „Erben und Vererben“.

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unserer Vorsorgegespräche auch weitere wertvolle Informationsquellen zu diesem Thema.

Der Erblotse unterstützt Erben

Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben machen viele Erben ratlos. Um diese Last von den Hinterbliebenen und Erben zu nehmen, haben wir den Erblotsen entwickelt. Der Erblotse beantwortet die dringendsten Fragen: Beispielsweise welche Verträge gekündigt werden müssen oder welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten. Darüber hinaus bietet der Erblotse den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür haben wir das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden.

Lassen Sie sich von unserem Partner Erblotse beraten.

Erblotse