Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung wird die Umsetzung des Patientenwillens sichergestellt, die dann zum Tragen kommt, wenn die betroffene Person sich nicht mehr selbst erklären kann.

Wichtig für jeden von uns

Das Recht, für sich und seinen Körper selbst zu entscheiden sollte jeder behalten, auch wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist.

Meist kommen solche Situationen völlig unerwartet: ein Unfall, eine Krankheit, Komplikationen bei einer Operation. Der Körper fällt ins Koma und man kann nichts mehr regeln. Daher sollte man rechtzeitig festlegen, was im Falle eines unwiederbringlichen Gesundheitszustandes geschehen soll. Gerne beraten wir Sie im Rahmen unserer Vorsorgegespräche hierzu ausführlich.

Zur Vorabinformation empfehlen wir Ihnen die 2016 erschienene Broschüre: „Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegebene und ständig aktualisierte Broschüre „Patientenverfügung“ informiert über die Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu verfassen und enthält weitere Informationen und Handreichungen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung.